Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sowie der Homeoffice-Pauschale

Kategorie: Steuern und Recht | 18. August 2023

Das BMF hat ein Schreiben zur Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2022 veröffentlicht. Die Neuregelung ist für nach dem 31. Dezember 2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten anzuwenden (Az. IV C 6 – S-2145 / 19 / 10006 :027).

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Quelle: www.datev.de

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