Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Das OLG München hält die Open Source-Software „AdBlock Plus“ für kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig (Az. 29 U 1917/16, U 2184/15 Kart, U 2225/15 Kart).

Weitere Informationen: Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

Quelle: www.datev.de

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