ADHS im Erwachsenenalter berechtigt nicht zum Prüfungsrücktritt
Kategorie: Recht | 26. November 2019
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine ADHS-Erkrankung (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) im Erwachsenenalter prüfungsrechtlich ein Dauerleiden ist und deshalb nicht zum Rücktritt von Prüfungen berechtigt (Az. 14 A 2071/16).
Weitere Informationen: ADHS im Erwachsenenalter berechtigt nicht zum Prüfungsrücktritt
Quelle: www.datev.de