adidas kann sich der Eintragung von zwei Parallelstreifen auf Schuhen als Unionsmarke widersetzen
Kategorie: Recht | 1. März 2018
Das EuG hat die Ablehnung der Eintragung einer Marke mit zwei parallelen Streifen auf Schuhen bestätigt, da die Gefahr bestehe, dass diese die ältere Marke von Adidas mit drei Parallelstreifen auf einem Schuh in unlauterer Weise ausnutze (Az. T-85/16, T-629/16).
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Quelle: www.datev.de