Änderung der Körperschaftsteuer – Gesetzentwurf

Kategorie: Steuern und Recht | 21. April 2021

Die Bundesregierung will die Körperschaftssteuer ändern. Personengesellschaften sollen künftig ein Wahlrecht haben, sich der Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer zu unterwerfen. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vorgelegt.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Streitwertgrenzen für Rechtsmittel sollen deutlich erhöht . . . ...

Parallel zur Neujustierung der Zuständigkeiten von Amts- und Landgerichten erwägt . . . ... [weiterlesen]

Rechtsfahrgebot für Fahrräder gilt auch auf . . . ...

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, ob mit Auto oder Fahrrad, . . . ... [weiterlesen]

Archiv