Änderung der Randnummer 29 des BMF-Schreibens zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte gemäß § 13a EStG

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Januar 2023

Das BMF hat die Änderung der Randnummer 29 des BMF-Schreibens zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte gem. § 13a EStG bekannt gegeben (Az. IV C 7 – S-2230 / 21 / 10003 :008).

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Quelle: www.datev.de

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