Änderungen ab 1. Januar 2020: EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegung

Kategorie: Steuern | 2. Januar 2020

Für Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Bezügen steht lt. BMF die Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie in einem neuen Steuerverfahrensgesetz, dem EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz, seit 1. Januar 2020 zu Verfügung.

Weitere Informationen: Änderungen ab 1. Januar 2020: EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Publikation des IESBA zur Beteiligung von . . . ...

Das IESBA hat am 31.07.2025 einen sog. Staff Alert zu . . . ... [weiterlesen]

Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard für KMU (VSME): EU-Kommission . . . ...

Die EU-Kommission hat am 30.07.2025 eine Empfehlung für einen freiwilligen . . . ... [weiterlesen]

Archiv