Änderungsbefugnis nach § 175b Abs. 1 AO bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten
Kategorie: Steuern und Recht | 17. September 2025
Das FG Niedersachsen hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten eine Änderungsbefugnis nach § 175b Abs. 1 AO besteht (Az. 2 K 78/24).
Quelle: www.datev.de