Ärztliches Attest für Kündigung des Fitnessstudiovertrags nicht ausreichend
Kategorie: Recht | 30. Dezember 2019
Das AG Frankfurt am Main entschied, dass der Kunde eines Fitnessstudios dieses nicht bereits deshalb kündigen kann, wenn er ein Attest vorlegt, in dem ihm bescheinigt wird, dass er aus „gesundheitlichen Gründen“ nicht in der Lage ist, das Studio zu nutzen (Az. 31 C 2619/19).
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Quelle: www.datev.de