Ärztliches Attest für Kündigung des Fitnessstudiovertrags nicht ausreichend

Kategorie: Recht | 30. Dezember 2019

Das AG Frankfurt am Main entschied, dass der Kunde eines Fitnessstudios dieses nicht bereits deshalb kündigen kann, wenn er ein Attest vorlegt, in dem ihm bescheinigt wird, dass er aus „gesundheitlichen Gründen“ nicht in der Lage ist, das Studio zu nutzen (Az. 31 C 2619/19).

Weitere Informationen: Ärztliches Attest für Kündigung des Fitnessstudiovertrags nicht ausreichend

Quelle: www.datev.de

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