AG Brandenburg: Honorarrechnung an Gegner als strafbare Gebührenüberhebung
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Juni 2024
Wer als Anwältin oder Anwalt Gebühren unmittelbar gegenüber dem Gegner des eigenen Mandanten abrechnet, kann den Straftatbestand der Gebührenüberhebung erfüllen. Das hat das AG Brandenburg in einem jüngst veröffentlichten Urteil klargestellt (Az. 30 C 221/23). Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de