AG Meldorf muss erneut über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das schleswig-holsteinische Schulgesetz verhandeln

Kategorie: Recht | 30. November 2017

Das AG Meldorf hat das Verfahren gegen einen Bußgeldbescheid, der wegen des Fernbleibens eines Schülers von einem Moscheebesuch gegen den Vater des Schülers erlassen wurde, zu Unrecht eingestellt. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 1 Ss OWi 221/17 (188/17)).

Weitere Informationen: AG Meldorf muss erneut über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das schleswig-holsteinische Schulgesetz verhandeln

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer . . .

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das . . . ... [weiterlesen]

Zahlungen eines IT-Dienstleisters für Mitwirkungshandlungen im . . . ...

Das FG Münster hat entschieden, dass Kompensationszahlungen, die eine Bank . . . ... [weiterlesen]

Archiv