Aktienrecht: BRAK regt stärkere Anreize für elektronische Mitteilungen durch Intermediäre an

Kategorie: Steuern und Recht | 11. Juli 2024

Intermediäre müssen Aktionäre über Hauptversammlungen und andere Unternehmensereignisse informieren. Den Aufwand dafür muss die Gesellschaft erstatten. Der Aufwendungsersatz soll nun in einer Verordnung geregelt werden. Nach Ansicht der BRAK sollten stärkere Anreize für elektronische Mitteilungen geschaffen werden, um die Kosten für die Gesellschaften zu reduzieren.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf . . . ...

Mit einer Entschließung hat der Bundesrat am 11.07.2025 eine Reihe . . . ... [weiterlesen]

Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse . . .

Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31.12.2029. Der Bundesrat hat . . . ... [weiterlesen]

Archiv