Aktive Schule Dresden kann neues Schuljahr beginnen
Kategorie: Recht | 4. August 2017
Die Schüler der Aktiven Schule Dresden müssen nicht auf andere Schulen wechseln, da ihre Grund- und Oberschule vorläufig weiter betrieben werden darf. So entschied das VG Dresden (Az. 5 L 853/17 und 5 L 855/17).
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Quelle: www.datev.de