Aktive Schule Dresden kann neues Schuljahr beginnen

Kategorie: Recht | 4. August 2017

Die Schüler der Aktiven Schule Dresden müssen nicht auf andere Schulen wechseln, da ihre Grund- und Oberschule vorläufig weiter betrieben werden darf. So entschied das VG Dresden (Az. 5 L 853/17 und 5 L 855/17).

Weitere Informationen: Aktive Schule Dresden kann neues Schuljahr beginnen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

25 % mehr Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse . . . ...

Die Zahl der im Ausland erworbenen und in Deutschland anerkannten . . . ... [weiterlesen]

Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung . . .

Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren . . . ... [weiterlesen]

Archiv