Aktuelle Hinweise zur Lohnversteuerung von Kammerbeiträgen und zur Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Kategorie: Recht | 3. Juli 2020

Zum 01.07.2020 wurde mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eine Anzeigepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen geschaffen, die auch für Rechtsanwälte gilt. Dazu hat die BRAK kritisch Stellung genommen.

Weitere Informationen: Aktuelle Hinweise zur Lohnversteuerung von Kammerbeiträgen und zur Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Quelle: www.datev.de

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