Aktueller Newsletter der NBank zur Soforthilfe für Unternhemen
Kategorie: `WP-SP, Allgemein, COVID-19 | 25. März 2020
Soforthilfe für Unternehmen: ab 15:00 Uhr startet die Antragsstellung |
Die angekündigten Förderprogramme zu den Soforthilfen des Landes Niedersachsen sind ab heute, Mittwoch, 25.03.2020, ab 15:00 Uhr, bei der NBank beantragbar. Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen Vorabankündigung – Soforthilfe vom Bund Wir haben sehr wichtige Hinweise für Sie – bitte lesen Sie diese sorgfältig:1. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über das Kundenportal der NBank. Das Kundenportal ist ab 15 Uhr erreichbar. Bis dahin bereiten wir alle Formulare für Sie vor. zum Kundenportal2. Sofern Sie in den letzten Wochen bereits formlos bei uns einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe Corona oder Niedersachsen-Liquiditätskredit gestellt haben, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Angaben für die weitere Bearbeitung nicht ausreichen. 3. Melden Sie sich bitte Alle jetzt für unseren Sondernewsletter an. Wir liefern Ihnen über diesen Kanal alle neusten Informationen. Auch die Anmeldung zum Newsletter muss eigenständig durchgeführt werden! zum Newsletter-Abo4. Klarstellung: Im Zusammenhang mit den Fragebögen ist es zu einem Missverständnis gekommen. Dieser Fragebogen ersetzt nicht den zwingend erforderlichen Antrag im NBank Kundenportal. Trotz der erwarteten hohen Anzahl versuchen wir eine kurze Bearbeitungszeit einzuhalten. Bitte informieren Sie sich ab 15:00 Uhr selbstständig unter www.nbank.de. |