Algen am weißen Strand

Kategorie: Recht | 6. Juli 2020

Ist während der gesamten Reisezeit der Strandbereich vor dem Hotel großflächig mit Algen verschmutzt und kann deswegen weder das Sportangebot genutzt werden noch ist es möglich, im Meer zu baden, führt dies nach Auffassung des LG Frankfurt zu einer Minderung des Reisepreises von 20 %, nicht aber zu einer Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude (Az. 2-24 O 158/18).

Weitere Informationen: Algen am weißen Strand

Quelle: www.datev.de

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