Alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs – Radfahrverbot rechtmäßig

Kategorie: Recht | 26. August 2020

Wer auf einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1,6 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibringt, dem kann zu Recht verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. So entschied das VG Neustadt (Az. 1 K 48/20).

Weitere Informationen: Alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs – Radfahrverbot rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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