Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der gesetzlichen Krankenversicherung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Kategorie: Recht | 21. Juni 2018

Das BVerfG entschied, dass Kardiologen mit der Zusatzbezeichnung „MRT – fachgebunden“ aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von der Erbringung kernspintomographischer Leistungen ausgeschlossen werden dürfen (Az. 1 BvR 3042/14).

Weitere Informationen: Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der gesetzlichen Krankenversicherung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Stimmung im Mittelstand tritt auf der . . . ...

Im März hatte sich die Stimmung im deutschen Mittelstand noch . . . ... [weiterlesen]

Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen . . . ...

Das BMF berücksichtigt bei der Beteiligung von jPöR an einer . . . ... [weiterlesen]

Archiv