Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

Kategorie: Steuern | 11. Februar 2019

Das BMF informiert bzgl. der Allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 DSGVO über eine Änderung in der Anlage zum BMF-Schreiben vom 1. Mai 2018 (Az. IV A 3 – S-0030 / 16 / 10004-21).

Weitere Informationen: Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

Quelle: www.datev.de

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