Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 DSGVO in der Steuerverwaltung

Kategorie: Steuern | 2. Mai 2018

Das BMF macht mit dem Schreiben vom 1. Mai 2018 das allgemeine Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Steuerverwaltung bekannt (Az. IV A 3 – S-0030 / 16 / 10004-21).

Weitere Informationen: Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 DSGVO in der Steuerverwaltung

Quelle: www.datev.de

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