Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum Alkohol-Verkaufsverbot rechtswidrig

Kategorie: Recht | 29. Mai 2020

Das durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf angeordnete Verbot des Verkaufs alkoholischer Getränke zum Außer-Haus-Verzehr ist rechtswidrig. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und damit einem Eilantrag eines Lebensmitteleinzelhandels-Unternehmens stattgegeben. (Az. 7 L 903/20).

Weitere Informationen: Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum Alkohol-Verkaufsverbot rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zuständigkeitsstreitwerte: Anwaltliche Vertretung darf nicht auf . . . ...

Der Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig . . . ... [weiterlesen]

BGH zur Bedeutung der Angabe von . . . ...

Der BGH hat entschieden, dass im Bereich des Kaufs von . . . ... [weiterlesen]

Archiv