Alltagskleidung ist keine Berufskleidung
Kategorie: Recht | 22. Juni 2020
Unter bestimmten Bedingungen muss das Jobcenter Berufskleidung für Schüler übernehmen. Wie Kleidung zu beurteilen ist, die auch privat getragen werden kann, hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Beschluss klargestellt (Az. L 11 AS 922/18).
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Quelle: www.datev.de