Als Notar und Anwalt in derselben Sache? Kein Honorar!
Kategorie: Steuern und Recht | 22. August 2025
Wer in derselben Sache als Anwalt und Notar tätig wird, verstößt gegen das Tätigkeitsverbot gem. § 45 BRAO und verliert den Vergütungsanspruch (Az. 7 W 4/25). Auf diesen Beschluss des OLG Schleswig weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de