Alter von 60 Jahren kann als Kündigungsgrund vereinbart werden

Kategorie: Recht | 2. August 2017

Laut OLG Hamm kann das Erreichen eines Alters von 60 Jahren im Dienstvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer als Altersgrenze vereinbart werden, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Wenn gewährleistet sei, dass dem Geschäftsführer nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung zustehe, verstoße eine derartige Regelung nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Az. 8 U 18/17).

Weitere Informationen: Alter von 60 Jahren kann als Kündigungsgrund vereinbart werden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

An erstem VU beteiligter Richter darf . . . ...

An dem ersten Versäumnisurteil beim LG hatte er schon mitgewirkt. . . . ... [weiterlesen]

ZEW-Index: Erneut spürbarer Anstieg . . .

Im Juni 2025 erfahren die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland erneut eine . . . ... [weiterlesen]

Archiv