Alter von 60 Jahren kann als Kündigungsgrund vereinbart werden

Kategorie: Recht | 2. August 2017

Laut OLG Hamm kann das Erreichen eines Alters von 60 Jahren im Dienstvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer als Altersgrenze vereinbart werden, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Wenn gewährleistet sei, dass dem Geschäftsführer nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung zustehe, verstoße eine derartige Regelung nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Az. 8 U 18/17).

Weitere Informationen: Alter von 60 Jahren kann als Kündigungsgrund vereinbart werden

Quelle: www.datev.de

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