Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters

Kategorie: Steuern und Recht | 23. August 2023

Der BGH entschied, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der EU vereinbar ist. Gemäß § 47 Nr. 2, § 48a BNotO erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet. (Az. NotZ(Brfg) 4/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

WPK Magazin Ausgabe 3/2025 . . .

Die WPK hat das WPK Magazin 3/2025 veröffentlicht. ... [weiterlesen]

Ernstliche Zweifel, ob eine Erbauseinandersetzung zu . . . ...

Das FG Düsseldorf hatte über die Aussetzung der Vollziehung eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv