Altersgrenze für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar

Kategorie: Recht | 28. Mai 2019

Der VGH Mannheim entschied, dass die festgesetzte Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbV) nicht gegen höherrangiges Recht verstößt und insbesondere mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar ist (Az. 9 S 2567/17).

Weitere Informationen: Altersgrenze für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar

Quelle: www.datev.de

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