Ambulante Prostatakrebsbehandlung durch irreversible Elektroporation (IRE) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Laut SG Stuttgart muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer ambulanten Prostatakrebsbehandlung durch irreversible Elektroporation nicht übernehmen (Az. S 19 KR 4631/15).

Weitere Informationen: Ambulante Prostatakrebsbehandlung durch irreversible Elektroporation (IRE) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Quelle: www.datev.de

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