Ambulante Prostatakrebsbehandlung durch irreversible Elektroporation (IRE) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Laut SG Stuttgart muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer ambulanten Prostatakrebsbehandlung durch irreversible Elektroporation nicht übernehmen (Az. S 19 KR 4631/15).

Weitere Informationen: Ambulante Prostatakrebsbehandlung durch irreversible Elektroporation (IRE) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inländische Investoren halten sich bei Übernahme . . . ...

Anzahl der Übernahmen und Fusionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen . . . ... [weiterlesen]

Reform der Zuständigkeit des Gerichtshofs . . .

Zum 1. Oktober 2024 haben die neuen Bestimmungen zur teilweisen . . . ... [weiterlesen]

Archiv