„American Bully“ ist gefährlicher Hund

Kategorie: Steuern und Recht | 12. Januar 2023

Zur Feststellung von gefährlichen Hunden nach dem Berliner Hundegesetz reicht es aus, dass wesentliche Merkmale des Hundes mit dem Rassestandard eines im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmen. Abweichende Rassebezeichnungen hindern die Zuordnung nicht. So entschied das VG Berlin (Az. 37 K 517/20).

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Quelle: www.datev.de

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