Amphibienschutzzaun zur Abwehr der Wechselkröte darf vorerst stehen bleiben

Kategorie: Steuern und Recht | 21. August 2023

Ein Amphibienschutzzaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück verhindern soll, darf vorerst stehen bleiben. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. 24 L 157/23).

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Quelle: www.datev.de

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