Amtsgericht Frankfurt am Main erachtet "Mietpreisbremse" für rechtmäßig
Kategorie: Recht | 22. September 2017
Das AG Frankfurt a. M. hat die sog. „Mietpreisbremse“ in § 556 d BGB für rechtmäßig erklärt. Die Regelung diene einem legitimen Zweck, nämlich in Gebieten mit besonderer Gefährdungslage die Miethöhe zu dämpfen und der direkten oder indirekten Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken (Az. 33 C 3490/16 (98)).
Weitere Informationen: Amtsgericht Frankfurt am Main erachtet "Mietpreisbremse" für rechtmäßig
Quelle: www.datev.de