Anerkennung ausländischer Entscheidungen
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Juni 2022
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/2164) zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) vorgelegt.
Quelle: www.datev.de