Anerkennung außergerichtlicher Ehescheidungen
Kategorie: Steuern und Recht | 25. November 2022
Der EuGH entschied, dass eine von einem Standesbeamten errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die Ehescheidung enthält, eine Entscheidung im Sinne von Art. 2 Nr.4 der Brüssel-IIa-Verordnung darstellt. Ehescheidungen dieser Art müssten daher ohne weitere Verfahren anerkannt werden (Rs. C-646/20). Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de