Anerkennung einer chronisch-lymphatischen Leukämie durch Benzol als Berufskrankheit

Kategorie: Recht | 21. August 2017

Das SG Stuttgart entschied, dass eine errechnete Einwirkung von maximal 4,3 Benzoljahren zu gering ist, um nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine chronisch-lymphatische Leukämie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu verursachen (Az. S 1 U 1736/15).

Weitere Informationen: Anerkennung einer chronisch-lymphatischen Leukämie durch Benzol als Berufskrankheit

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EU-Kommission veröffentlicht Jahresbericht zur Steuerpolitik in . . . ...

Die Generaldirektion für Steuern und Zollunion (TAXUD) der EU-Kommission hat . . . ... [weiterlesen]

Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen . . . ...

Für Werbung mit Umweltaussagen, z. B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ . . . ... [weiterlesen]

Archiv