Anerkennung einer chronisch-lymphatischen Leukämie durch Benzol als Berufskrankheit

Kategorie: Recht | 21. August 2017

Das SG Stuttgart entschied, dass eine errechnete Einwirkung von maximal 4,3 Benzoljahren zu gering ist, um nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine chronisch-lymphatische Leukämie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu verursachen (Az. S 1 U 1736/15).

Weitere Informationen: Anerkennung einer chronisch-lymphatischen Leukämie durch Benzol als Berufskrankheit

Quelle: www.datev.de

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