Anerkennung einer mehrstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft
Kategorie: Steuern | 3. Juli 2017
Das FG Schleswig-Holstein hat die Anerkennung einer mehrstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft verneint, wenn es an der leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit sämtlicher Obergesellschafter in den Untergesellschaften fehlt (Az. 4 K 93/14).
Weitere Informationen: Anerkennung einer mehrstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft
Quelle: www.datev.de