Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise: Sonderzahlungen jetzt steuer- und sozialversicherungsfrei

Kategorie: Steuern | 3. April 2020

In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Dies gab das BMF am 03.04.2020 bekannt.

Weitere Informationen: Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise: Sonderzahlungen jetzt steuer- und sozialversicherungsfrei

Quelle: www.datev.de

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