Anfechtung des Kaufvertrags bei versehentlichem Sofortverkauf für 1 Euro auf eBay

Kategorie: Recht | 19. Januar 2018

Wer irrtümlich bei eBay anstelle der beabsichtigten Auktion einen Sofortpreisverkauf zu 1 Euro aktiviert, kann dies unverzüglich wegen eines Erklärungsirrtums anfechten. So entschied das AG München (Az. 274 C 21792/16).

Weitere Informationen: Anfechtung des Kaufvertrags bei versehentlichem Sofortverkauf für 1 Euro auf eBay

Quelle: www.datev.de

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