Anfechtung einer Betriebsratswahl erfolgreich
Kategorie: Recht | 2. August 2018
Das ArbG Krefeld hat am 01.08.2018 die Betriebsratswahl aus März 2018 bei der Outokumpu Nirosta GmbH für unwirksam erklärt (Az. 3 BV 8/18).
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Quelle: www.datev.de