Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report)

Kategorie: Steuern | 12. Juli 2017

Das BMF-Schreiben regelt, was für die Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten im Sinne des § 138a der Abgabenordnung gilt (Az. IV B 5 – S-1300 / 16 / 10010 :002).

Weitere Informationen: Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report)

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbständiger Stiftungen . . .

Das BMF hat die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwaltung unselbständiger Stiftungen . . . ... [weiterlesen]

Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung, . . . ...

Beiträge von Angestellten und Beamten für eine private Basiskranken- und . . . ... [weiterlesen]

Archiv