Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
Kategorie: Steuern und Recht | 29. Juli 2025
Der BGH hat bzgl. der Rückabwicklung der Kaufverträge zu der Frage Stellung genommen, ob der Unternehmer in der von ihm formulierten Widerrufsbelehrung zusätzlich seine Telefaxnummer angeben muss, wenn er diese im Impressum seiner Internet-Seite nennt (Az. VIII ZR 5/25).
Quelle: www.datev.de