Angehobene Pensionsaltersgrenze (67 Jahre) für Berliner Richter gilt erst ab Jahrgang 1968

Kategorie: Steuern und Recht | 26. März 2025

Berliner Richter, die im Jahr 1960 geboren sind, erreichen die Pensionsaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres und können nach derzeitiger Rechtslage darüber hinaus nicht im richterlichen Dienst verbleiben. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 26 L 62/25).

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Quelle: www.datev.de

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