Angemessenheit des Gewinnvorabs für eine am Vermögen nicht beteiligte Komplementär-GmbH

Kategorie: Steuern | 15. Mai 2018

Ein Gewinnvorab für eine am Vermögen einer Kommanditgesellschaft nicht beteiligte Komplementär-GmbH bei gleichzeitigem Verzicht der Gesellschafter der Komplementär-GmbH auf eine Vergütung für ihre Geschäftsführertätigkeit stellt keine unangemessene Gewinnverteilung dar. So entschied das FG Münster (Az. 1 K 2201/17 F).

Weitere Informationen: Angemessenheit des Gewinnvorabs für eine am Vermögen nicht beteiligte Komplementär-GmbH

Quelle: www.datev.de

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