Angeordneter Baustopp für Baustelle an der Waldwirtschaft Seelhorst bleibt bestehen

Kategorie: Recht | 1. September 2017

Die Bauaufsichtsbehörde kann, wenn bauliche Anlagen dem öffentlichen Baurecht widersprechen, auch die Einstellung rechtswidriger Arbeiten verlangen. Der Totalabriss denkmalgeschützter Gebäude für den Neubau von Wohnungen sei im Streitfall von der Baugenehmigung nicht gedeckt. Daher sei die Anordnung des Baustopps rechtmäßig. So entschied das VG Hannover (Az. 4 B 7253/17).

Weitere Informationen: Angeordneter Baustopp für Baustelle an der Waldwirtschaft Seelhorst bleibt bestehen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EU-Fluggastrechte bei Reiseunterbrechungen in Länder des . . . ...

Vor dem Hintergrund der Lage im Nahen Osten hat die . . . ... [weiterlesen]

Anwalt erklärt Widerruf und Anfechtung – . . . ...

Erklärt eine Anwältin oder ein Anwalt für einem Mandanten ausdrücklich . . . ... [weiterlesen]

Archiv