Angeordneter Baustopp für Baustelle an der Waldwirtschaft Seelhorst bleibt bestehen

Kategorie: Recht | 1. September 2017

Die Bauaufsichtsbehörde kann, wenn bauliche Anlagen dem öffentlichen Baurecht widersprechen, auch die Einstellung rechtswidriger Arbeiten verlangen. Der Totalabriss denkmalgeschützter Gebäude für den Neubau von Wohnungen sei im Streitfall von der Baugenehmigung nicht gedeckt. Daher sei die Anordnung des Baustopps rechtmäßig. So entschied das VG Hannover (Az. 4 B 7253/17).

Weitere Informationen: Angeordneter Baustopp für Baustelle an der Waldwirtschaft Seelhorst bleibt bestehen

Quelle: www.datev.de

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