Angepasster Umweltbonus in Kraft

Kategorie: Recht | 19. Februar 2020

Am 18.02.2020 wurde die angepasste Förderrichtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger veröffentlicht, ab 19.02.2020 tritt sie in Kraft. Käufer profitieren dann von erhöhten Fördersätzen für rein elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride. Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 05.11.2019 zugelassen wurden.

Weitere Informationen: Angepasster Umweltbonus in Kraft

Quelle: www.datev.de

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