Angepasster Umweltbonus in Kraft
Kategorie: Recht | 19. Februar 2020
Am 18.02.2020 wurde die angepasste Förderrichtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger veröffentlicht, ab 19.02.2020 tritt sie in Kraft. Käufer profitieren dann von erhöhten Fördersätzen für rein elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride. Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 05.11.2019 zugelassen wurden.
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Quelle: www.datev.de