Anlagevermittler muss in Werbespots deutlich vor Totalverlustrisiko warnen

Kategorie: Recht | 10. Februar 2020

Anbieter von Nachrangdarlehen und anderen risikoreichen Kapitalanlagen müssen Anleger in Werbespots deutlich vor einem möglichen Totalverlust warnen. Es reicht nicht, den Warnhinweis in kleiner Schrift und nur für wenige Sekunden einzublenden. Das hat das LG Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Exporo AG entschieden (Az. 312 O 279/18).

Weitere Informationen: Anlagevermittler muss in Werbespots deutlich vor Totalverlustrisiko warnen

Quelle: www.datev.de

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