Anleger können sich nicht mehr auf EU-interne Investitionsschutzabkommen berufen

Kategorie: Recht | 20. Juli 2018

Die EU-Kommission hat Erläuterungen zum Umgang mit dem Schutz von Investitionen innerhalb der Europäischen Union veröffentlicht. In der Mitteilung wird klargestellt, wie das EU-Recht die Rechte von EU-Investoren schützt und Anleger diese Rechte vor nationalen Verwaltungsbehörden und Gerichten durchsetzen können.

Weitere Informationen: Anleger können sich nicht mehr auf EU-interne Investitionsschutzabkommen berufen

Quelle: www.datev.de

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