"Anlieger frei" – OLG Oldenburg bestätigt Bußgeld für den Durchgangsverkehr

Kategorie: Recht | 25. September 2017

Das Verkehrsschild 253 (Durchgangsverkehr für Lkw über 3,5 Tonnen gesperrt) wird nicht immer beachtet. Dann droht ein Bußgeld von 75 Euro. Wenn neben dem Verbotsschild ein Schild „Anlieger frei“ vorhanden ist, versuchen sich manche darauf zu berufen, einen Anlieger aufgesucht zu haben. Wenn die Behauptungen des Fahrers nicht überprüfbar sind, muss lt. OLG Oldenburg davon ausgegangen werden, dass er den gesperrten Bereich unberechtigt befahren hat (Az. 2 Ss(OWi) 213/17).

Weitere Informationen: "Anlieger frei" – OLG Oldenburg bestätigt Bußgeld für den Durchgangsverkehr

Quelle: www.datev.de

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