Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung rechtmäßig

Kategorie: Recht | 31. Januar 2018

Wenn die Aufklärung von Straftaten durch die erkennungsdienstliche Behandlung eines Straftäters in der Zukunft gefördert wird, ist die Maßnahme trotz des hiermit verbundenen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerechtfertigt. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 K 530/17).

Weitere Informationen: Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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