Anspruch auf Blindenhund gegenüber der Krankenkasse

Kategorie: Recht | 18. September 2017

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Blinder mit einem Langstock nur unzureichend versorgt sein kann, wenn die Orientierung durch Schwerhörigkeit zusätzlich beeinträchtigt wird (Az. L 16/4 KR 65/12).

Weitere Informationen: Anspruch auf Blindenhund gegenüber der Krankenkasse

Quelle: www.datev.de

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